Information vom 24. April 2013
Bürgerinnen und Bürger der EU
Leider hat die Schweizer Regierung ihre Zusagen betreffend Ventilklausel nicht eingehalten.
Die Schweizer Regierung hat sich als unzuverlässig erwiesen.
Aus verfahrenstechnischen Gründen können wir die EU Bürgerinitiative nicht mehr selbst reaktivieren oder selbst neu beantragen.Folgende externe und von uns unabhänige EU Bürgerinitiativen werden registriert:
Personenfreizügigkeit:
Eine uns nicht angehörige Personengruppe aus EU-Bürgern hat sich entschlossen, selbstständig eine eigenständige EU Bürgerinitiative bei der EU-Kommission zu beantragen (Ziel Kündigung Personenfreizügigkeit) und durchzuführen.
Sobald der Registrierungsprozess abgeschlossen ist (bis zu 60 Tage) informieren wir weiter.
Schengen / Dublin:
Eine uns nicht angehörige Personengruppe aus EU-Bürgern hat sich entschlossen, selbstständig eine eigenständige EU Bürgerinitiative bei der EU-Kommission zu beantragen (Ziel Kündigung Schengen/Dublin) und durchzuführen.
Sobald der Registrierungsprozess abgeschlossen ist (bis zu 60 Tage) informieren wir weiter.